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Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird - sondern wie man alt wird (Ursula Lehr)

oder: Die Angst vor dem Pflegefall

Liebe Kunden und Interessenten,

durch die Medien geistert es fast täglich: Deutschland wird immer älter und die Rentenkassen immer leerer. Bei der staatlichen Rente ist schon lange nur eines sicher: dass es sich allein mit ihr im Alter nicht sorgenfrei leben lässt. Die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung an künftige Rentner werden immer geringer ausfallen. Dafür bietet der Staat aber auch zahlreiche Töpfe an, die Sie als Kunde für die private zusätzliche Altersvorsorge nutzen können, um so mit staatlicher Hilfe eine weitere Altersrente aufbauen zu können.

Doch nicht nur im Altersvorsorge-Bereich reicht die reine gesetzliche Mindestleistung für ein sorgenfreies Leben meist nicht mehr aus. Wenn Sie sich in Ihrem persönlichen Umfeld einmal umschauen: kennen Sie jemand, dessen Mama oder Papa pflegebedürftig wurde? Dessen Oma in einem Pflegeheim wohnt? Dessen Opa einen ambulanten Pflegedienst mit Essen auf Rädern in Anspruch nimmt?

Ob Unfall, schwere Krankheit oder bedingt durch das hohe Alter, im Durchschnitt wird fast jeder zweite Deutsche in seinem Leben für längere Zeit pflegebedürftig. Nur wenige werden sich dann eine gute Versorgung leisten können, denn die Kosten für eine gute Pflege sind in Deutschland sehr hoch. Plötzlich hat der Betroffene nicht nur mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen, sondern es kommen auch noch finanzielle Sorgen dazu, denn im Pflegefall gilt:

Kinder haften für Ihre Eltern!

Beispiel: Ein Platz in einem Pflegeheim kostet ca. 3.300 EUR oder mehr im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet für die Pflegestufe III allerdings nur bis zu 1.612 EUR im Monat. Die Differenz von 1.700 EUR in diesem Beispiel muss der Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche bezahlen – jeden Monat. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, können auch seine Kinder zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden – jeden Monat. Dazu kommt: je geringer die Pflegestufe, desto geringer die staatliche Unterstützung und desto größer die Versorgungslücke.

Zuschuss vom Staat: der "Pflege-Bahr"

Um Sie und Ihre Familie vor diesen hohen Kosten schützen zu können, hat die Bundesregierung nun das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) beschlossen. Das Resultat ist der sogenannte "Pflege-Bahr", benannt nach seinem Initiator, dem Gesundheitsminister Daniel Bahr. Nach diesem neuen Gesetz bekommen Sie vom Staat 60€ im Jahr Zuschuss für den Beitrag in eine Pflege-Versicherung. Diese neue, staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung kann von allen abgeschlossen werden, die gesetzlich oder privat in Deutschland krankenversichert sind, mindestens 18 Jahre alt sind und bei Vertragsabschluss noch nicht pflegebedürftig sind. Es gibt keine Altersgrenze nach oben. Für die Versicherungsunternehmen gilt Annahmezwang, das heißt, dass niemand auf Grund seines Gesundheitszustandes oder Alters abgelehnt werden darf. Für ältere Menschen ist dieses Produkt damit geradezu eine Sensation, denn nicht selten haben wir in der Beratung den Fall, dass der Wunsch nach einer Pflegeabsicherung zwar vorhanden ist, aber die private, ungeförderte Pflege-Zusatz-Versicherung nach der Gesundheitsprüfung die Übernahme des Versicherungsschutzes ablehnt.

Auch junge Menschen sichern sich mit einem Eigenbeitrag von gerade mal 10,00 EUR heute schon eine hohe, staatlich geförderte Pflege-Rente für den Rest Ihres Lebens.

Gerne arbeiten wir für Sie ein individuelles Pflege-Vorsorge-Konzept für Ihre Familie aus und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer staatlichen Zuschüsse. Hierfür steht Ihnen Ihr persönlicher Berater gerne zur Verfügung. Denn uns ist wichtig, dass für Sie die AltersvorSORGE zur AltersvorFREUDE wird, denn wichtig ist, WIE man alt wird.

Wir freuen uns auf Sie.

Herzlichst,
Ihre Julia Rupp