Worin liegen die Aufgaben der Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie aus einer Sache als "Geschädigter" hervorgehen, nützt Ihnen die beste Haftpflichtversicherung nichts. Um Ihre Ansprüche, zum Beispiel auf Schadenersatz, gegenüber Dritten geltend zu machen, sind Sie auf sich allein gestellt.
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, dass Sie sich als "Geschädigter" in einer viel prekäreren Situation befinden, als der "Schädiger"? Denken Sie beispielsweise nur an einen Unfall. Möglicherweise wurden Personen dauerhaft verletzt (Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit), die Schuldfrage ist ungeklärt oder es kommt zum Streit um die Höhe des Schmerzensgeldes oder der Rente!
Wo immer es einen "Schädiger" gibt – der die für alle so wichtige Haftpflichtversicherung beansprucht – gibt es auch immer einen, oft sogar mehrere "Geschädigte". Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen und zu Ihrem Recht gelangen!